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Information für Käufer (Erstwohnung)

Grundsätzlich wird eine Subvention von sechs Prozent der Investitionskosten, aber maximal 25'000 Franken beim Kauf, Bau oder Renovation in den Gebieten gewährt, die spezifische Problemstellungen des Bergebiets und des ländlichen Raums aufweisen gemäss dem Anhang der Verordnung. Grundsätzlich wird eine Subvention von zehn Prozent der Investitionskosten aber maximal 50'000 Franken bei Renovation oder bei Kauf und Renovation innerhalb von alten Dorfteilen gewährt.

Formular für die Wohnbauhilfe

Medienmitteilung Gemeinden mit spezifischen Problemen des Berggebiets

Landschaftspark Binntal Wohnbauhilfe & Fördermassnahmen