Hundehaltung
NEU: AMICUS Die moderne Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz
Ab dem 01. Januar 2016 werden alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch erfasst.
Der Hundehalter ist verantwortlich, dass die folgenden Ereignisse bei Amicus gemeldet werden:
- Abgabe und Übernahme des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Weitere Nutzungsfunktionen:
Sie sehen:
- Eigene Personen- und Hundedetails
Sie verwalten:
- E-Mailadresse, Telefonummer, Verwendungszweck und Sprache
Sie können:
- Ferienadressen angeben, Beginn Schutzhundausbildung erfassen, PetCard (Hundeausweis) nachbestellen
Das Login gleibt für die Hundehalter gleich wie bei anis.ch.
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich bitte an den Amicus Helpdesk.
Telefon: 0848 777 100
E-Mail: info@amicus.ch
Tier vermisst?
Hundehaltung
Hundesteuern
Die Hundesteuern müssen bis am 31. März des laufenden Jahres auf der Gemeindekanzlei beglichen werden. Die Hundesteuern betragen Fr. 150.- pro Hund. Hunde, welche sich länger als 3 Monate im Kanton Wallis aufhalten, sind steuerpflichtig. Bei der Bezahlung sind vorzuweisen:
- Hundesausweis
- Versicherungsnachweis
- Ausnahmebewilligung bei verbotenen Rassen
- Halterkurs Bestätigung
- Bestätigung ANIS Chip
Falls ein Sensibilisierungskurs (mindestens 10 Lektionen à 1h ) besucht wurde, gibt es einen Teilerlass von Fr. 20.-, wenn eine Bestätigung dafür vorgewiesen werden kann. Auch für Hunde, welche nicht steuerpflichtig sind, müssen die obengenannten Dokumente auf der Gemeindekanzlei abgegeben werden.
Dokumente
Hundehalterkurs
Seit dem 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt vor, dass jeder, der einen Hund kaufen/halten will, einen Sachkundenachweis erbringen muss.
Kaufdatum des Hundes | Hundehalter | Ersthundehalter |
---|---|---|
vor 01.10.2008 | keine Ausbildung nötig | keine Ausbildung nötig |
zwischen 01.10.2008 und 01.09.2010 | muss bis zum 01.09.2013 den praktischen Kurs absolvieren | muss bis zum 01.09.2010 sowohl den theoretischen, wie auch den praktischen Kurs absolvieren |
nach 01.09.2010 | muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den praktischen Kurs absolvieren | muss vor dem Kauf den theoretischen und innerhalb eines Jahres den praktischen Kurs absolvieren |
Formular Meldung Hundebisse
Formular für die Meldung von Hundebissen
Für die Meldung sind die Angaben zum Hundehalter und die Chip-Nummer des Hundes unerlässlich.
Verbotene Rassen im Wallis
- Gemäss Entscheid des Staatsrats vom 07. Dezember 2005 sind folgende Hunderassen sowie ihre Kreuzungen im Wallis verboten:
- American Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Pitbull-Terrier
- Dobermann
- Argentinische Dogge
- Fila Brasileiro
- Tosa
- Rottweiler
- Mastiff
- Napolitan Mastiss
- Spanischer Mastiss