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Hundehaltung

AMICUS Die moderne Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz

 

Ab dem 01. Januar 2016 werden alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch erfasst.

 

Der Hundehalter ist verantwortlich, dass die folgenden Ereignisse bei Amicus gemeldet werden:

  • Abgabe und Übernahme des Hundes 
  • Adressänderungen
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

 

Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert Amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde. Dank Amicus können illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bildet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren der rechtmässigen Halter:innen von entlaufenen oder ausgesetzten Hunden und das ungehinderte Reisen mit Hunden.

 

Haben Sie Fragen? 

Wenden Sie sich bitte an den Amicus Helpdesk.

Telefon: 0848 777 100

E-Mail:   info@amicus.ch

Hundesteuern

Die Hundesteuern müssen bis am 31. März des laufenden Jahres auf der Gemeindekanzlei beglichen werden. Die Hundesteuern betragen Fr. 150.- pro Hund. Hunde, welche sich länger als 3 Monate im Kanton Wallis aufhalten, sind steuerpflichtig. Bei der Bezahlung sind vorzuweisen:

  • Hundesausweis
  • Versicherungsnachweis
  • Ausnahmebewilligung bei verbotenen Rassen
  • Halterkurs Bestätigung
  • Bestätigung elektronischer Chip

 

Formular Meldung Hundebisse

Formular für die Meldung von Hundebissen

Für die Meldung sind die Angaben zum Hundehalter und die Chip-Nummer des Hundes unerlässlich.

Verbotene Rassen im Wallis

  • Gemäss Entscheid des Staatsrats vom 07. Dezember 2005 sind folgende Hunderassen sowie ihre Kreuzungen im Wallis verboten:
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • Dobermann
  • Argentinische Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Tosa
  • Rottweiler
  • Mastiff
  • Napolitan Mastiss
  • Spanischer Mastiss